Allgemeine Mietbedingungen



1.  Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand,
     was der Mieter mit seiner Unterschrift bestätigt!
     Die Mietzeit beginnt bei Abholung bzw. Lieferung und endet bei Rückgabe!


2.  Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand vorschriftsmäßig zu nutzen, die Ölstände 
     täglich zu kontrollieren, die Geräte vor Witterungseinflüssen zu schützen und gesäubert zurück-
     zugeben. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Kosten für Reinigung und Instandhaltung!
     Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.


3.  Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer                            Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter vor Schadensansprüche Dritter frei.                                                

4.  Der Mieter hat den Mietgegenstand fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend
     gem. Verwendung, einzusetzen. Für evtl. Verlust des Mietgegenstandes und Schäden, 
     die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.


5.  Der Tagesmietsatz basiert auf acht Betriebsstunden. Jede weitere Betriebstunde wird mit 
     1/8 desTagessatzes berechnet.


6.  Für unseren Mietpark besteht eine Maschinen-Kasko-Versicherung. 
     Die Versicherungsprämie wird mit 10% vom Tagesmietpreis pro Kalendertag mit einer
     Selbstbeteiligung von 500€-2500€ netto zzgl. MwSt. berechnet! Nicht versichert sind
     Reifen, Gummiketten, Hydraulikschläuche bzw. Leitungen und Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit.
     Der Mieter ist verpflichtet jeden Schaden, der am Mietgerät auftritt, sofort anzuzeigen.


7.  Der Transport des Mietgerätes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter.
     Er trägt auch das Transportrisiko und die alleinige Verantwortung für die Ladungssicherung.
     Auf Wunsch kann das Mietgerät auch zugestellt und auch wieder abgeholt werden unter
     Verrechnung einer angemessenen Gebühr.


8.  Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind bindend und vom 
     Mieter einzuhalten. Ratschläge für den Einsatz von Mietgeräten sind keinesfalls rechtlich bindend.


9.  Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt einer technischen Überprüfung.
     Der Vermieter behält sich das Recht vor, Kosten für die Beseitigung von Schäden, die innerhalb
     von 7 Tagen nach Rückgabe festgestellt wurden, nachträglich zu berechnen.
     Die Rücklieferung hat zu den Öffnungszeiten von Fastnacht Baumaschinen zu erfolgen, 
     die sind Montag - Freitag von 7:00 - 17:00 Uhr und Samstag nach Vereinbarung.


10. Nach Mietzeitende wird der Mietzins berechnet und ist vom Mieter wenn nicht anders vereinbart 
      ohne Abzug in bar zu zahlen.
      Die Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist deshalb nicht skontierfähig.


11.  Wurde eine Kaution erhoben wird diese erst unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters 
       nach Rückgabe und Bezahlung der Mietrechnung erstattet. 
       Die Kaution wird nicht mit dem Mietzins verrechnet.


12.  Sollten einige Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe
       der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.





Fastnacht Baumaschinen












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



























 


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